Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/253043 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2022
Schriftenreihe/Nr.: 
SWP-Studie No. 5/2022
Verlag: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Zusammenfassung: 
Völkerrechtsverbrechen, die während des Krieges in der Ukraine begangen werden, können sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden. Deutsche Strafgerichte sind auf Basis des Universalitätsprinzips ebenfalls in der Lage, solche Taten zu ahnden. Dabei wird es vor allem um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehen. Über das Verbrechen der Aggression hat der Internationale Strafgerichtshof in Bezug auf Staatsangehörige der Russischen Föderation keine Gerichtsbarkeit. Da es sich bei dem russischen Angriff auf die Ukraine zugleich um einen Angriff auf die Charta der Vereinten Nationen und auf die internationale Ordnung als solche handelt, sollte ein internationales Sondertribunal geschaffen werden, das speziell darauf ausgelegt ist, die gegen die Ukraine begangene Aggression strafrechtlich aufzuarbeiten. Schwer vorstellbar ist, dass Präsident Putin oder Außenminister Lawrow in absehbarer Zeit vor einem nationalen oder internationalen Strafgericht belangt werden. Personen unterhalb dieser Ebene, insbesondere die in der Ukraine eingesetzten Soldaten, müssen aber damit rechnen, für Völkerrechtsverbrechen zur Verantwortung gezogen zu werden.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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