Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/251000 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2022
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 29 [Issue:] 01 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2022 [Pages:] 36-37
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Unter Ökonomen herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass konjunkturbedingte Schwankungen der öffentlichen Einnahmenüber den Zeitablauf geglättet werden sollen. Bislang gibt es keine zwischen den Ländern abgestimmte Vorgehensweise zur Bestimmung dieser Konjunkturkomponente . Die in der Verfassung des Freistaats Sachsen fixierte Schuldenbegrenzungsregel erreicht das Ziel einer Glättung von Einnahmeschwankungen allerdings nicht. Im Koalitionsvertrag 2019-2024 haben die drei Regierungsparteien nicht zuletzt aus diesem Grund eine Überprüfung der Normallagenberechnung nach Art. 95 Absatz 4 SächsV vereinbart. Aus Sicht des ifo Instituts erscheint es sinnvoll, auch in Sachsen ein makrobasiertes Verfahren zur Konjunkturbereinigung der Steuereinnahmen anzuwenden.
Dokumentart: 
Article

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