Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/235667 
Erscheinungsjahr: 
2021
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Kurzbericht No. 29/2021
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Seit dem 23. Dezember 2020 wird die Maklerprovision beim Erwerb von Wohneigentum maximal hälftig zwischen Verkäufern und Käufern aufgeteilt. Die Gesetzesänderung soll Haushalte durch Senkung der Erwerbsnebenkosten beim Immobilienerwerb unterstützen. Auswertungen auf Basis von Inseratsdaten zeigen, wo Immobilienkäufer in den ersten Monaten nach der Einführung besonders entlastet wurden.
Dokumentart: 
Research Report

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