Abstract:
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie haben unter anderem massive Verdienstausfälle zur Folge. Viele Menschen geraten daher neben der akuten Gesundheitskrise zunehmend auch in eine Einkommenskrise. Dauerhafte existenzbedrohende Unsicherheit bleibt für zu viele trotz der zahlreichen Hilfspakete. Der Grundsatz der Bedarfsbezogenheit und dafür zu ermittelnder Bedürftigkeit für die Zurverfügungstellung von Hilfe erweist sich als dabei unzureichend. In der jetzigen Krise sind maßnahmenbedingt vor allem Erwerbseinkommen betroffen. Dies führt zu einer asymmetrischen Verteilung der kriseninduzierten Lasten und somit zu einer asymmetrischen Risiko- und Lastenverteilung zwischen leistungsbezogenen und leistungslosen Einkommen, was der Umverteilung zugunsten der Kapitalerträge verschärft Vorschub leistet. Das Modell des Netto-Grundeinkommens (NGE) zeigt eine Möglichkeit, in der Krise zu einer Lösung dieser Probleme zu kommen. Jede erwachsene Person in Deutschland erhält während der Krisenzeit ein monatliches bedingungsloses Grundeinkommen von z.B. € 550 (in diesem Ansatz gerechnet). Ergänzt wird dieser Betrag durch das Aussetzen von Miet-, Pacht-, Tilgungs- und Zinsverpflichtungen während dieses Zeitraumes des Einkommensausfalls. Der an jede Person ausgezahlte Geldbetrag ist der Netto-Anteil des Krisen- Grundeinkommens. Die Einsparungen der Haushalte durch das Aussetzen von Miet-, Pacht-, Tilgungs- und Zinszahlungen ergeben das Brutto. Nach der Krise kann das NGE mit steigender wirtschaftlicher Dynamik zu einem vollen partizipativen BGE in Höhe von € 1.200 bis € 1.500 angehoben werden. Im Gleichschritt damit sind Miet-, Pacht- und Kapitaldienste wieder in voller Vertragshöhe zu leisten.