Abstract:
In den Bereich der öffentlichen Haushaltswirtschaft, der ehedem fest in die Zuständigkeit der kameralistischen Buchhaltung fiel, dringen seit einer Reihe von Jahren Bestandteile des kaufmännischen Rechnungswesens ein. Ausgangspunkt dieser Entwicklung ist die Kritik, dass das kameralistische System nicht in der Lage ist, bestimmte Informationen – z. B. über Vermögensbestände und Ressourcenverbrauch – zu erzeugen. Wegen dieser Defizite fehlen den öffentlichen Körperschaften Informationen, über die jedes Wirtschaftsunternehmen problemlos verfügen kann. Deswegen wurde das bestehende kameralistische System zu-nächst durch eine Anlagenbuchhaltung ergänzt, die auch die jährlichen Abschreibungen erfasst. Später wurde mit einer verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten öffentlicher Einrichtungen auf ihre Leistungen begonnen. Die weitest gehende Modernisierungsforderung ist jedoch die nach vollständigem Ersatz der kameralistischen durch eine – den Gegebenheiten öffentlicher Haushalte angepasste – doppelte Buchführung nach kaufmännischem Vorbild. Zu diesem Thema melden sich in der wissenschaftlichen Fachdiskussion wie in der breiteren Öffentlichkeit überwiegend Befürworter der Umstellung zu Wort. Sie argumentieren für ihr Anliegen und unterstreichen besonders die Vorteile, die sie davon erwarten. Manche versprechen sich von einer Verbesserung der Rechnungslegung nicht weniger als die Sanierung der Öffentlichen Haushalte.