Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/227405 
Erscheinungsjahr: 
2018
Schriftenreihe/Nr.: 
Policy Note No. 25
Verlag: 
EcoAustria - Institute for Economic Research, Vienna
Zusammenfassung: 
Im Jahr 2016 beliefen sich öffentliche Pflegeausgaben in Österreich laut OECD auf 4,3 Mrd. Euro bzw. 1,2 Prozent des BIP. Die Analyse der langfristigen Entwicklung dieser Ausgaben mit dem Schulden-Check von EcoAustria zeigt, dass sie bis zum Jahr 2060 auf 2,3 Prozent des BIP zunehmen werden. Das entspricht einem Anstieg der Ausgabenquote um 1,1 Prozentpunkte bzw. knapp einer Verdopplung. Die Finanzierung dieser Kostensteigerung ist derweil allerdings noch ungeklärt. Daher muss das System der Pflegefinanzierung in seiner jetzigen Verfassung als finanziell nicht nachhaltig angesehen werden. Darüber hinaus kann der Anstieg der Pflegekosten auch noch höher ausfallen: So steigen die Löhne in den Herkunftsländern der derzeit in Österreich tätigen Personenbetreuerinnen in der 24-Stunden-Pflege deutlich kräftiger als in Österreich, was die Personalkosten in der Pflege ansteigen lassen wird. Auch führt die niedrige Fertilitätsrate in Österreich nicht nur zu einem Rückgang des Pflegekräftepotenzials, sondern insbesondere auch zu einem Rückgang der Anzahl der Kinder, die für die innerfamiliäre Pflege in Frage kommen. Die steigende Frauenerwerbsquote spricht ebenfalls für einen steigenden Anteil der formellen und kostenintensiveren Pflege. Aufgrund der offenen Finanzierung der Ausgabensteigerungen im Pflegebereich werden im vorliegenden Beitrag drei Reformvarianten diskutiert: (1.) steuerfinanziertes System mit und ohne zweckgebundenem Fonds, (2.) umlagefinanziertes Sozialversicherungssystem mit einkommensabhängigen Beiträgen und (3.) eine kapitalgedeckte Versicherungspflicht mit Solidarabsicherung. Die Analyse anhand verschiedener Kriterien zeigt, dass keines der Systeme im Hinblick auf alle Kriterien punkten kann. Im Hinblick auf die finanzielle Nachhaltigkeit ist die kapitalgedeckte Versicherungspflicht mit Solidarabsicherung aufgrund der Bildung eines Kapitalstocks den beiden anderen Systemen überlegen. Damit verbunden ist auch ein höheres Maß an Gleichbehandlung unterschiedlicher Generationen im Hinblick auf die Finanzierungsbelastung. Umverteilungsmöglichkeiten gibt es im System kapitalgedeckter Versicherungspflicht jedoch nicht, sodass in diesem Fall ein Solidarausgleich für Haushalte mit niedrigen Einkommen implementiert werden sollte. Einer höheren Volatilität auf den Kapitalmärkten stünden die Möglichkeit internationaler Risikodiversifizierung und höhere Effizienzanreize gegenüber. Je nachdem welchen der Kriterien man besonderes Gewicht beimisst, fällt das Votum für das eine oder andere System der Pflegefinanzierung aus. Der vorliegende Beitrag verzichtet bewusst auf die Gewichtung, die im Rahmen des demokratischen Willensbildungsprozesses vorgenommen werden muss. Bei einer etwaigen Umstellung auf ein kapitalgedecktes System könnte ein Gutteil der Umstellungskosten über eine Anhebung des Pensionsantrittsalters finanziert werden. Das würde nicht nur zu einer Stabilisierung des Pensionssystems beitragen, sondern es käme aufgrund des längeren Erwerbslebens auch zu erheblichen Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und Sozialversicherungsabgaben, die zur Finanzierung des Systemübergangs zur Verfügung stünden.
Dokumentart: 
Research Report

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