Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/216310 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 27 [Issue:] 02 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2020 [Pages:] 18-20
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Wenn nichts mehr schief geht, kommt die Grundrente zum 1. Januar 2021. Tatsächlich ist aber nichts am jetzt vereinbarten Grundrentenkompromiss der Großen Koalition wirklich gut. Gegen Altersarmut hilft sie nicht, denn wichtige Ursachen niedriger Renteneinkünfte bleiben unberücksichtigt. Wer wirklich bedürftig ist, erhält zwar Grundrente, am Gesamteinkommen ändert dies aber nichts, da diese mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet wird. Gleichzeitig ist die vorgesehene Einkommensprüfung so lasch, dass viele Rentner mit hohen anderweitigen Einkommen profitieren würden. Das grundlegende Prinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung – die Äquivalenz zwischen gezahlten Beiträgen und Rentenansprüchen – wird aufgehoben. Diese Mängel könnte man in Kauf nehmen, wenn die Grundrente wirklich zielorientiert (Verhinderung von Altersarmut) und sozial gerecht (Bedürftigkeit der Bezieher) wäre. Das ist sie aber nicht, so dass die Grundrentenpläne der Regierung wohl tatsächlich als „verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht“ zu bezeichnen sind.
Dokumentart: 
Article

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