Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/214156 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Report No. 3/2020
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher Renten wird nach derzeitiger Rechtslage im Jahr 2040 abgeschlossen sein. Bis dahin erhöht sich für Neurentner der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente auf 100 Prozent, während die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge bereits bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent steigt. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darf es im Zuge der Systemumstellung nicht zu einer doppelten Besteuerung der gesetzlichen Renten kommen. Eine Doppel- oder Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Rentenbezüge, deren Anspruch durch versteuerte Rentenbeiträge finanziert wurden, in der Auszahlungsphase nochmals besteuert werden. Ein Vergleich der aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge mit dem Rentenfreibetrag für typisierte Erwerbsverläufe zeigt, dass es beginnend mit den aktuellen Renteneintrittsjahrgängen über rund 40 Jahre zu einer Doppelbesteuerung der Renten kommt. Der Gesetzgeber könnte die Fälle der Doppelbesteuerung minimieren, indem er den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils zum Beispiel von 1 Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr verlangsamt und gleichzeitig eine sofortige, vollständige Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge zulässt. Dadurch würde der Anpassungsprozess nicht unterbrochen, die Doppelbesteuerung aber zurückgedrängt und ab dem Jahr 2030 sogar weitgehend vermieden werden. Allerdings würde ein solcher Schritt zu Steuerausfällen aus Sicht des Staates führen. Es bliebe abzuwarten, ob und wenn ja wie der Gesetzgeber diese Mindereinnahmen zum Beispiel durch Steuererhöhungen an anderer Stelle kompensieren würde.
Zusammenfassung (übersetzt): 
The move to a subsequent taxation of statutory pensions will be completed in 2040 according to current tax law. By then, the taxable portion of the statutory pension will increase to 100 percent for new pensioners, while the tax deductibility of the pension contributions will increase to 100 percent by 2025. According to the requirements of the Federal Constitutional Court, there must be no double taxation of statutory pensions as part of the system change. Double taxation occurs if pension payments, which were financed by taxed pension contributions, are taxed again in the payment phase. A comparison of the pension contributions paid from taxed income with the pension-free amount for typified employees shows that, starting with the current retirement years, there is double taxation of pensions over around 40 years. The legislator could minimize the cases of double taxation by slowing the increase in the taxable portion of the pension from 1 percentage point to 0.5 percentage points per year and, at the same time, allowing immediate, full deductibility of the pension contributions. This would not interrupt the adjustment process, but would reduce double taxation and even largely avoid it from 2030. However, such a move would lead to tax losses from the state's perspective. Therefore, the legislator might compensate for this shortfall, for example by increasing other taxes.
JEL: 
D90
H24
H55
Dokumentart: 
Research Report

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