Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/213713 
Authors: 
Year of Publication: 
2019
Citation: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 99 [Issue:] 2 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2019 [Pages:] 126-132
Publisher: 
Springer, Heidelberg
Abstract: 
Obwohl ein Kompromiss zur Grundsteuerreform gemeldet wurde, gibt es Widerstände aus CDU und CSU. Die Zeit drängt, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat und eine Reform bis Ende 2019 fordert, andernfalls entfällt diese Steuer. Kritik wird unter anderem wegen der fehlenden Orientierung an der Leistungsfähigkeit und der mit der Neubewertung der Grundstücke verbundenen Kosten geäußert. Daher gibt es Vorschläge, die Grundsteuer durch einen gemeindlichen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen, um so das Leistungsfähigkeitsprinzip umzusetzen und Kosten der Neubewertung der Grundstücke zu vermeiden. Die Alternativen zur Grundsteuer sollten den Kriterien für ein rationales Gemeindesteuersystem genauso gut wie oder gar besser entsprechen als der Status quo: eine geringe Konjunkturreagibilität, eine proportionale Wachstumsreagibilität und eine geringe interkommunale Streuung des Steueraufkommens.
JEL: 
D04
L51
L96
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Article

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