Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/213259 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 99 [Issue:] 11 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2019 [Pages:] 789-794
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Die Daseinsvorsorge als Kern der öffentlichen Leistungsbereitstellung hat in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem von Ernst Forsthoff in den 1930er Jahren entwickelten Begriff wurde die Abhängigkeit der Bürger von öffentlichen Infrastrukturleistungen wie Energie, Wasser und Mobilität klassifiziert. Der Begriff hat sich jedoch im Laufe der Zeit verändert. Früher spielte der Wettbewerb keine Rolle. Begründet wird die Legitimität öffentlicher Unternehmen durch ein mögliches Marktversagen. Aber um Leistungen wirtschaftlich, effizient, zu niedrigen Preisen und mit hoher Qualität anzubieten, müssen diese im Wettbewerb erbracht werden. Sie müssen dabei aber dem EU-Recht entsprechen. Aktuell gibt es viele technologische und marktwirtschaftliche Herausforderungen, wie z. B. die Digitalisierung oder steigende Wohnungskosten in den Städten, die eine Überprüfung oder gar Änderung des Konzepts der Daseinsvorsorge erfordern.
JEL: 
R12
H40
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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161.62 kB





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