Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/206902 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 72 [Issue:] 15 [Publisher:] ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2019 [Pages:] 40-41
Verlag: 
ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Der Deutsche Bundestag umfasst gegenwärtig 709 Abgeordnete. In keiner Legislaturperiode zuvor waren es so viele. Schließlich liegt die Sollstärke bei 598 Abgeordneten – 299 direkt gewählte Abgeordnete aus den Wahl­kreisen und ebenso 299 Abgeordnete, die über die Liste ins Parlament einziehen. Dass es 709 statt 598 Abgeordnete sind, liegt an Überhang- und Ausgleichsmandaten. Die hohe Anzahl an Abgeordneten wird für den Steuerzahler teuer; vermutlich ein hoher zweistelliger Millionenbetrag im Jahr aufgrund von Ausgaben für zusätzliche Diäten, Gehälter für Mitarbeiter, Anmietung zusätzlicher Räume für Büros, Reisekosten, Gegenwartswerte zusätzlicher Pensionsaufwendungen und anderes mehr. Der Bundesrechnungshof führt den Anstieg der Ausgaben für den Bundestag im Bundeshaushalt von 822,2 Mio. Euro (2017) auf 973,7 Mio. Euro (2018) maßgeblich auf die Vergrößerung des Bundestages von 630 auf 709 Abgeordnete zurück. Wie die Zahl der Abgeordneten reduzieren werden könnte, ohne die angemessene Vertretung der Wähler zu beeinträchtigen, zeigen die vorgestellten zwei Reformvorschläge: weniger Wahlkreise oder eine Beschränkung der Direktmandate gemäß Erststimmenanteil.
Schlagwörter: 
Wahlrecht
Parlament
Reform
Abgeordnete
JEL: 
D72
Dokumentart: 
Article

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