Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/204578 
Year of Publication: 
2019
Series/Report no.: 
arqus Discussion Paper No. 244
Publisher: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Abstract: 
Zum Ehegattensplitting des deutschen Einkommensteuerrechts mehren sich die Stimmen, die darin eine Diskriminierung sehen. Dieser Beitrag stellt dieser Vermutung eine Gegendarstellung gegenüber. Zum einen folgt danach, dass diese Diskriminierung selbstselektionsbedingt und somit keineswegs eine verwerfliche, sondern eine wünschenswerte sein kann. Zum anderen wird anhand empirischer Befunde der Schluss nahegelegt, dass vom Ehegattensplitting tatsächlich gar keine Arbeitsanreize ausgehen, sondern jene lediglich manifest oder von tatsächlichen Ursachen überlagert werden.
JEL: 
D10
H24
H31
J22
Document Type: 
Working Paper

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