Abstract:
Zum Ehegattensplitting des deutschen Einkommensteuerrechts mehren sich die Stimmen, die darin eine Diskriminierung sehen. Dieser Beitrag stellt dieser Vermutung eine Gegendarstellung gegenüber. Zum einen folgt danach, dass diese Diskriminierung selbstselektionsbedingt und somit keineswegs eine verwerfliche, sondern eine wünschenswerte sein kann. Zum anderen wird anhand empirischer Befunde der Schluss nahegelegt, dass vom Ehegattensplitting tatsächlich gar keine Arbeitsanreize ausgehen, sondern jene lediglich manifest oder von tatsächlichen Ursachen überlagert werden.