Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/201818 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 86 [Issue:] 28 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2019 [Pages:] 483-491
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn - doch nach wie vor erhalten ihn viele ArbeitnehmerInnen nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die die Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 fortschreiben. Demnach wurden selbst bei einer konservativen Schätzung rund 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Personen im Rahmen einer Hauptbeschäftigung unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen etwa eine halbe Million Beschäftige in einer Nebentätigkeit. Zwar sind die vertraglich vereinbarten Löhne der zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen in den Jahren 2014 bis 2016 um rund 13 Prozent gestiegen. Trotz der erstmaligen Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro im Jahr 2017 hat sich dieser positive Trend aber nicht fortgesetzt. Inwiefern die Nichteinhaltung des Mindestlohns mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung der gesamten Arbeitszeiten der Beschäftigten eingedämmt werden kann, hängt von der konkreten Umsetzung dieses Urteils ab. Darüber hinaus wäre die Einführung einer "Fair Pay"-Plakette zur Kennzeichnung von Betrieben, die die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentieren, ratsam. VerbraucherInnen könnten dann - wie beim Biosiegel - bewusste und informierte Konsumentscheidungen treffen.
Schlagwörter: 
minimum wage
inequality
employment
SOEP
JEL: 
B41
C83
D31
J31
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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