Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/199876 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2005
Schriftenreihe/Nr.: 
Analysen und Stellungnahmen No. 2/2005
Verlag: 
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Bonn
Zusammenfassung: 
Das Thema „soziale Unternehmensverantwortung“ (CSR) ist im Zuge der Globalisierung verstärkt auf die internationale Agenda gelangt. Die Thematik selbst ist jedoch keineswegs neu, sondern reicht bis in das frühe 18. Jahrhundert zurück. Als vorrangige Motive „sozialer Unternehmensverantwortung“ standen seinerzeit religiöse oder ethische Überzeugungen, aber auch die Furcht vor radikalen Bewegungen im Vordergrund. Das Konzept einer sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung ist bis heute sehr vage. Eine typologische Einordnung bietet sich über die Akteursebene an. Während Unternehmenskodizes auf die einzelnen Unternehmen beschränkt bleiben, bilden der Global Compact (GC) und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die wichtigsten unternehmensübergreifenden globalen Instrumente. Im Zentrum des GC stehen inzwischen zehn Prinzipien, die sich auf die wichtigsten internationalen Abkommen im Bereich Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, Umweltstandards und Korruptionsbekämpfung beziehen. Während die Prinzipien des GC weiter ergänzt wurden, sind die Umsetzungsmechanismen nach wie vor schwach entwickelt. Von Unternehmerseite wird das Prinzip der Selbstregulierung und der „ best practice -Ansatz“ hervorgehoben. Von Seiten der NGOs, aber auch anderen Akteuren werden das fehlende Monitoring sowie die nicht vorhandenen Sanktionsmechanismen kritisiert. Im Unterschied zum GC bilden die OECD-Leitsätze den einzigen multilateral anerkannten umfassenden Kodex, den Regierungen untereinander vereinbart haben. Die hier niedergelegten Prinzipien gehen deutlich über die des GC hinaus und enthalten z.B. auch Aspekte wie Besteuerung, Verbraucherinteressen und die Offenlegung von Informationen. In den allgemeinen Grundsätzen sind ferner Verantwortlichkeiten für Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer formuliert. Bei den OECD-Leitsätzen steht nicht die Dokumentation von „ best practices “, sondern die Erörterung von Konfliktfällen im Rahmen einer tripartiten Struktur (Regierung, Unternehmen, NGOs bzw. Arbeitnehmerorganisationen) im Vordergrund. Diese Struktur verhindert, dass einzelne Akteure ihre Tätigkeit vorrangig als PR-Maßnahme herausstellen können. Der GC wie auch die OECD-Leitsätze sind nicht als Alternativen, sondern als sich ergänzende Instrumente zu begreifen. Durch die Stärkung regionaler GC-Netzwerke und die Förderung umfassender Multi-Stakeholder-Foren kann die EZ wichtige Weichenstellungen zugunsten von CSR in Entwicklungsländern vornehmen. Zur Erhöhung der Akzeptanz des CG sind weitere Anstrengungen im Bereich des Monitoring notwendig. Hinsichtlich der OECD-Leitsätze sollten die Anstrengungen der EZ dahin gehen, die Rolle der Leitsätze in den Entwicklungsländern, insbesondere für die Zulieferindustrien, zu stärken. Einer Aushebelung dieser Zuständigkeit durch eine verengte Anwendung der Leitsätze ausschließlich auf Investitionen (sog. investment nexus ) sollte entgegengewirkt werden. Durch eine erhöhte Transparenz der Tätigkeit bei den nationalen Kontaktstellen könnte die Bedeutung der OECD-Leitsätze als globales Instrument für CSR verbessert werden.
Dokumentart: 
Research Report

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