Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/198702 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 72 [Issue:] 01 [Publisher:] ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2019 [Pages:] 23-28
Verlag: 
ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Im November veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zu den Vergaberegeln von insgesamt 120 bzw. 300 MHz Funkspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz, die im Frühjahr 2019 versteigert werden. Torsten J. Gerpott, Universität Duisburg-Essen, stellt die Auflagen zur Frequenznutzung vor und analysiert, inwiefern sie sich von den Bestimmungen unterscheiden, die die Behörde im September zur Diskussion gestellt hatte.
Schlagwörter: 
Vergaberecht
Informationstechnik
Mobilkommunikation
Telekommunikation
Deutschland
JEL: 
L96
O33
K12
Dokumentart: 
Article

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