Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/198632 
Year of Publication: 
2019
Citation: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 26 [Issue:] 02 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2019 [Pages:] 3-5
Publisher: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Abstract: 
Die „Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen“ hat in Deutschland Verfassungsrang. Allerdings besteht keine Einigkeit darüber, was regional gleichwertige Lebensverhältnisse überhaupt sind. Besser erscheint es, nicht die Region, sondern die in einer Region lebenden Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und deswegen auch regionale Unterschiede im Versorgungsniveau zuzulassen, wenn dies den Präferenzen der regionalen Bevölkerung entspricht. Wenn die Politik die Herstellung regionaler „Gleichheit“ in den Vordergrund rückt, so muss sie berücksichtigen, dass in diesem Fall Mittel gebunden werden, die für andere öffentliche Zielsetzungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Letzten Endes muss der Haushaltsgesetzgeber darüber befinden, welche Leistungen der Daseinsvorsorge in welchem Umfang wo bereitgestellt werden. Diese Entscheidung kann in einem demokratisch verfassten Staat nicht einer Kommission überlassen bleiben, in der neben Vertretern der Exekutive auch Repräsentanten der betroffenen Regionen sowie der Zivilgesellschaft vertreten sind.
Document Type: 
Article

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.