Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/197815 
Erscheinungsjahr: 
2018
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Stellungnahme No. 9/2018
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, das am 2. Oktober 2018 im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Das Eckpunktepapier hält im Grundsatz an den bestehenden Regelungen des deutschen Einwanderungsrechts fest. Erkennbar sind drei wesentliche Änderungen: die Abschaffung der Vorrangprüfung, die Öffnung der Möglichkeit zur Einwanderung von Personen mit beruflichen Abschlüssen auch außerhalb der Engpassberufe, und die Ausweitung der Möglichkeit zur Arbeitsuche von Personen mit beruflichen Abschlüssen. Alle drei Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber voraussichtlich nur zu geringfügigen Veränderungen in Umfang und Struktur der Fachkräfteeinwanderung führen. Die Gleichwertigkeit beziehungsweise Anerkennung beruflicher Abschlüsse soll unverändert rechtliche Voraussetzung für die Einwanderung bleiben. Damit soll die wesentliche Hürde für die Einwanderung von Fachkräften nicht reformiert werden. Vorgesehen sind außerdem verschiedene Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, zur Anwerbung und zur Sprachförderung. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, es ist aber zweifelhaft, dass dadurch zum Beispiel die Hürde zur Anerkennung beruflicher Abschlüsse in der Praxis tatsächlich gesenkt wird. Eine weitgehende Beibehaltung des Status quo wirft für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Deutschlands Risiken auf. Mit dem Rückgang der Einwanderung aus der Europäischen Union werden sich Qualifikationsstruktur und Arbeitsmarktchancen der ausländischen Bevölkerung schrittweise verschlechtern, wenn auch künftig nur ein Bruchteil der Einwanderer aus Drittstaaten ein Visum zu Erwerbszwecken erhält.
Zusammenfassung (übersetzt): 
This IAB statement addresses the benchmark paper of the Federal Government on skilled labour immigration from third countries, adopted in the federal cabinet on 2 October 2018. The benchmark paper in principle abides by the existing provisions of German immigration law. Three main changes can be identified: the abolition of proof of precedence, opening up the possibility of immigration of persons with vocational qualifications also beyond the bottleneck professions, and the extension of the possibility of people with vocational qualifications to search for a job. All three measures are reasonable, but will probably only lead to minor changes in the scope and structure of specialist immigration. The equivalence and/or recognition of professional qualifications are to remain unchanged as the legal prerequisite for immigration. Hence, the main obstacle to the immigration of skilled workers will not be reformed. Additionally, various measures for administrative simplification, recruitment and language promotion are planned. These measures are reasonable, but it is doubtful that this will, for example, actually lower the hurdle for the recognition of professional qualifications in practice. Upholding the status quo to a large extent poses risks for the economic and social development of Germany. With the decline of immigration from the European Union, the qualification structure and labour market opportunities of the foreign population will gradually deteriorate, even if only a fraction of the immigrants from third countries receive a visa for employment purposes in the future.
Dokumentart: 
Research Report

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