Zusammenfassung:
Die geplante Mütterrente II wird bei unverändertem aktuellem Rentenwert die Rentenausgaben um jährlich 3,5 Milliarden Euro erhöhen. Begünstigt werden Rentnerinnen mit vor 1992 geborenen Kindern bei mindestens drei Kindern. Nach Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) betrifft dies fast ein Viertel aller Rentnerinnen. Simulationsrechnungen zeigen, dass die Mütterrente II überproportional Rentnerinnen mit niedrigen Haushaltseinkommen zugutekommt, da diese häufiger drei oder mehr Kinder haben. In den unteren 20 Prozent der Einkommensverteilung steigen die Einkommen der begünstigten Rentnerinnen um durchschnittlich sechs Prozent, bei alleinlebenden Frauen ab 75 Jahren um 8,5 Prozent. Die übrigen Rentnerhaushalte werden mit durchschnittlich 0,4 Prozent des Einkommens belastet, da die Reform die Rentenanpassungen der kommenden Jahre reduzieren wird. Die verringerte Rentenanpassung macht in den nächsten Jahren etwa 40 Prozent des Ausgangsfinanzierungsvolumens der Reform aus - insoweit wird die Reform von der Rentnergeneration mit finanziert. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen werden durch höhere Rentenbeitragssätze belastet. Zudem steigt der steuerfinanzierte Bundeszuschuss, was die SteuerzahlerInnen belastet.