Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/180146 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2018
Quellenangabe: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 6/2018 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2018 [Pages:] F29-F30
Verlag: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Zusammenfassung: 
Der Unionszollkodex (Verordnung [EU] Nr. 952/2013, in der Folge UZK) und seine Durchführungsverordnungen (VO [EU] 2016/2446 und VO [EU] 2016/2447) haben mit Wirkung vom 1. Mai 2016 den bisherigen Zollkodex und die ZK-DVO ersetzt. Das nationale Zollrecht wurde jedoch nicht umgehend an das neue Unionszollrecht angepasst - das wurde jedoch zeitnah eingefordert. Mit zehnmonatiger Verzögerung wurde das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) durch das Gesetz zur Änderung des ZollVG am 16. März 2017 an den UZK angepasst und modernisiert. Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde bereits mit Wirkung vom 24. Dezember 2016 an den UZK angepasst. Die Anpassung der Zollverordnung vom 23. Dezember 1993 (ZollV) steht knapp zwei Jahre nach vollständiger Geltung noch aus, was verschiedentlich und nachdrücklich kritisiert worden ist. Dieser Beitrag für den BDZ Fachteil beleuchtet die Probleme, Möglichkeiten und Alternativen einer Anpassung und fordert und fördert eine zeitnahe Anpassung der ZollV im Interesse der Rechtssicherheit für Bürger, Unternehmen und Zollbedienstete. Fortsetzung siehe http://hdl.handle.net/10419/181429.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Zollverwaltung
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Europarecht
JEL: 
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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