Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/179424 
Authors: 
Year of Publication: 
2018
Series/Report no.: 
EIKV-Schriftenreihe zum Wissens- und Wertemanagement No. 29
Publisher: 
European Institute for Knowledge & Value Management (EIKV), Hostert
Abstract (Translated): 
Die europäische Wirtschaftskrise der letzten Jahre, von der vor allem die überschuldeten Länder im Süden der EU stark betroffen waren, hat die Debatte über administrative Vereinfachungen im Bereich von Steuern und Zöllen wiederbelebt. Betroffen davon ist auch Luxemburg und dies, obschon oder vielleicht gerade, weil die luxemburgische Wirtschaft boomt. Das Wirtschaftswachstum ist in Luxemburg doppelt so hoch wie im übrigen Euroraum, was das Großherzogtum attraktiv für Investoren mit ausländischem Kapital macht. Dies zieht natürlich auch neue Unternehmen der Finanzbranche an. Bei den damit verbundenen Investitionen stellt sich unter anderem die Frage der Mehrwertsteuer. Welches Mehrwertsteuersystem gibt es in Luxemburg für den Bausektor? Wie sind Unternehmen mit Sitz in Luxemburg sowie solche, die nicht in Luxemburg ansässig sind, aber Bauarbeiten an Immobilien ausführen, davon betroffen? Diesen Fragen geht Sven Kirchens in seinem in Französisch verfassten Beitrag zur Schriftenreihe des EIKV detailliert nach. Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil befasst sich mit der luxemburgischen Wirtschaft und ihrer Entwicklung. Das anhaltende Wirtschaftswachstum wirkt sich erheblich auf die Entwicklung der Bevölkerung und der Beschäftigung und damit letztlich auch auf den Wohnungsbau aus. Die Politik unternimmt gezielt Anstrengungen zur Diversifizierung, um eher quantitatives in qualitatives Wachstum zu überführen. Im zweiten Teil seines Papiers analysiert Kirchens den Reverse-Charge Mechanismus (autoliquidation) sowohl im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung als in Bezug auf den Kampf gegen Steuerbetrug. Das europäische Mehrwertsteuer-System, das auf eine erste Richtlinie des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (67/227 / EWG) zurückgeht, führte die drei Grundprinzipien ein: a. Die Mehrwertsteuer ist in erster Linie eine Verbrauchssteuer, b. sie ist für Steuerpflichtige neutral, c. sie ist genau proportional zum Preis der betroffenen Waren und Dienstleistungen. Der stets vorhandene Bezug zur aktuellen Gesetzgebung und den geltenden gesetzlichen Regelungen macht die Arbeit zu einem wertvollen Referenzwerk zur Mehrwertsteuer für den Bausektor in Luxemburg.
Document Type: 
Research Report

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