Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/179031 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2018
Schriftenreihe/Nr.: 
DIW aktuell No. 9
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Die Grundsteuer wird noch immer nach den alten Einheitswerten erhoben. Das Bundesverfassungsgericht wird in seinem morgigen Urteil entscheiden, ob diese erneuert werden müssen. Eine verkehrswertnahe Neubewertung des gesamten Immobilienbestands ist zu aufwändig. Mit dem 'Kostenwert-Modell' hat die Mehrheit der Bundesländer ein pragmatisches Reformkonzept vorgelegt, bei dem Bodenrichtwerte und pauschale Baukosten der Gebäude zugrunde gelegt werden. Allerdings müssen hier-für Gebäudedaten aufwändig erhoben werden. Möglich wären auch rein flächenbezogene Ansätze nach Grundstücks- und Gebäudeflächen. Dabei würden jedoch die Bodenwerte vernachlässigt, was steuer- und wirtschaftspolitisch nachteilig wäre. Als Alternative bietet sich eine Bodenwertsteuer an, die sich auf Grundlage der Bodenrichtwerte relativ leicht umsetzen ließe und vor allem von StadtplanerInnen sowie Mieter- und Umweltverbänden unterstützt wird.
Dokumentart: 
Article

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Größe
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