Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/178213 
Year of Publication: 
2018
Series/Report no.: 
IW-Report No. 12/2018
Publisher: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Abstract: 
Die personelle Ausstattung der Kranken- und Altenpflege beschäftigt nicht nur die mediale Berichterstattung, auch der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags hat sich am 18.4.2018 mit den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beseitigung des beklagten Pflegepersonalmangels beschäftigt. Aufgrund einer zunehmenden Arbeitsverdichtung wird unter anderem für die Krankenpflege in der akut-stationären Versorgung gefordert, verbindliche Personalbemessungsinstrumente mit dem Ziel einzuführen, das Pflegepersonal aufzustocken. Höhere Personalaufwendungen sollen über separate Budgets jenseits diagnosebezogener Fallpauschalen (DRGs) finanziert werden, auf die nach dem Willen der Partei DIE LINKE gänzlich verzichtet werden sollte. Tatsächlich kann das Bild einer zunehmenden Arbeitsverdichtung für die stationäre Krankenpflege statistisch nachvollzogen, aber nicht ursächlich auf die Einführung der DRGs zurückgeführt werden. Für den Fall, dass eine personelle Aufstockung der Krankenpflege aus medizinischen oder pflegewissenschaftlichen Gründen erforderlich wird, spricht das aber nicht zwingend gegen DRGs. Denn die bieten unabhängig von der für notwendig erachteten Personalbemessung notwendige Anreize für die wirtschaftliche Organisation der stationären Versorgung. Sollte der Gesetzgeber eine verbindliche Personalbemessung vorschreiben, besteht die Aufgabe deshalb vielmehr darin, diese in das DRG-System einzupflegen. Für den Bereich der Altenpflege wird eine Umwidmung des Pflegevorsorgefonds gefordert, dessen Mittel alternativ für den Aufbau weiterer personeller Kapazitäten eingesetzt werden sollen. Tatsächlich glättet der Pflegevorsorgefonds den im demografischen Wandel zu erwartenden Anstieg des Beitragssatzes über einen Zeitraum bis 2050. Es geht also darum, die durch die Bevölkerungsalterung entstehenden Lasten gerechter zwischen den Generationen zu verteilen. Mit der Auflösung dieses Fonds und der gleichzeitigen Erhöhung der umlagefinanzierten Leistungsversprechen würde die im Umlageverfahren ohnehin angelegte intergenerative Lastverschiebung auf die Mitglieder jüngerer Kohorten stattdessen noch verstärkt. Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE, auf den Anspruch auf Entlohnung von Unternehmerrisiken im Zuge der Entgelte für stationäre Pflegeeinrichtungen zu verzichten. Der vermeintliche Widerspruch zwischen privat- und sozialwirtschaftlichen Interessen führt in die Irre. Denn erst die überdurchschnittliche Wachstumsdynamik privater Angebote hat in den vergangenen Jahren ermöglicht, den steigenden Pflegebedarf zu decken. Angesichts einer weiterhin demografisch bedingt steigenden Nachfrage wird diese Wachstumsdynamik auch künftig vonnöten sein. Dafür ist eine Entlohnung des unternehmerischen Risikos in der stationären Pflege ein dringend benötigter Anreiz. Nur wenn das persönliche und finanzielle Engagement selbständiger Unternehmer eine Entlohnung und Verzinsung verspricht, die gegenüber einer Festanstellung als Heimleitung oder einer Investitionen in alternative Anlagen hinreichend attraktiv erscheint, darf auch künftig mit privaten Investitionen in die dringend benötigte Pflege-Infrastruktur gerechnet werden.
JEL: 
I18
J11
Additional Information: 
Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags, BT-Drucksachen 19/30, 19/79, 19/446, 19/447.
Document Type: 
Research Report

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