Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/175140 
Erscheinungsjahr: 
2017
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 70 [Issue:] 24 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2017 [Pages:] 3-21
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Die IG Metall will in der kommenden Tarifrunde neben der Forderung nach einer Einkommenserhöhung um 6% die Arbeitszeit wieder zum zentralen Thema machen. Gefordert wird für alle Beschäftigten ein individueller Anspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, verbunden mit dem Anspruch, anschließend auf die ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren zu können. Für Personen, die eine solche Arbeitszeitverkürzung nutzen möchten, um im Haushalt Familienangehörige zu pflegen oder Kinder unter 14 Jahren zu betreuen, und für Beschäftigte in Schichtarbeit »oder anderen gesundheitlich belastenden Arbeitszeitmodellen« soll diese Wahloption mit einem pauschalen Entgeltzuschuss durch den Arbeitgeber kombiniert werden. Ist dieser Vorschlag ein Fortschritt für unsere Arbeitswelt? Für Hagen Lesch, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, ist es unbestritten, dass die derzeitigen tarifvertraglichen wie gesetzlichen Arbeitszeitregelungen überholungsbedürftig sind. Dabei müssten die Bedarfe der Unternehmen nach mehr Arbeitsvolumen sowie mehr Flexibilität und die Wünsche der Arbeitnehmer nach mehr Selbstbestimmung neu austariert und die Arbeitszeiten in einem Betrieb so geregelt werden, dass die wirtschaftlichen Interessen des Betriebs mit den individuellen Arbeitszeitbedürfnissen der Beschäftigten möglichst im Einklang seien. Da sich diese von Betrieb zu Betrieb unterscheiden, sei die Betriebsebene hierfür die optimale Regelungsebene. Tarifverträge könnten dafür Rahmenbedingungen vorgeben, müssten aber ausreichenden Gestaltungsspielraum für die Betriebsparteien lassen. Thomas Haipeter und Steffen Lehndorff, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, dagegen wünschen sich eine Flexibilisierung, ohne den Arbeitgebern noch mehr die Möglichkeiten zur Arbeitszeitverlängerung zu geben. Rainer Dulger, Gesamtmetall, unterstreicht, dass die Tarifverhandlungen die Branche zwar in einer gesunden Verfassung, aber keineswegs in einer Boomphase treffen. Zudem hätten die Beschäftigten in den vergangenen Jahren besonders profitiert, so dass die Forderung von 6% Lohnerhöhung zu hoch sei. Änderungen in der Regelung der Arbeitszeit seien aber dringend erforderlich, wobei es um eine bedarfsgerechte und kostenneutrale Ausweitung des Arbeitszeitvolumens gehe. Alexander Spermann, Universität Freiburg, meint, dass das Arbeitszeitgesetz aus dem letzten Jahrhundert nicht mehr in die digitale Welt passe. Wenn die Nutzung von Smartphones zu dienstlichen Zwecken und der weltweite Zugang zum Firmenserver 24-7 möglich sei und dem Wunsch von Arbeitnehmern nach flexiblen Arbeitszeiten und -orten entspreche, dann müsse auch der Gesetzgeber über Weiterentwicklungen des Arbeitszeitgesetzes nachdenken. Sollte im nächsten Jahr auf tariflicher Ebene über Arbeitszeitflexibilisierung nach oben und unten sowie auf gesetzlicher Ebene über das anachronistische Arbeitszeitgesetz konstruktiv gestritten werden, dann sei eine überfällige Reformdiskussion zu wichtigen Arbeitsmarktinstitutionen auf den Weg gebracht. Nach Ansicht von Thorsten Schulten, WSI und Universität Tübingen, ist die Forderung nach einer Lohnerhöhung von 6% keineswegs übermäßig hoch. Den Gewerkschaften gehe es aber auch darum, einen neuen Flexibilitätskompromiss zu erlangen, in dem die Interessen der einzelnen Arbeitnehmer stärker berücksichtigt werden. Roman Zitzelsberger, IG Metall Baden-Württemberg, stellt die Position der IG Metall vor und unterstreicht, dass es im Gegensatz zu Arbeitszeit-Tarifrunden der vergangenen Jahrzehnte dabei nicht um eine neue Stufe einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung gehe, sondern daru
Schlagwörter: 
Arbeitszeitgestaltung
Lohnpolitik
Einkommen
Gewerkschaft
JEL: 
J21
J23
J50
Dokumentart: 
Article

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