Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/170016 
Erscheinungsjahr: 
2012
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 19 [Issue:] 6 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2012 [Pages:] 22-30
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Arbeitslose erhalten mindestens 60 % des letzten Nettolohns in Form des ALG I und erwerben Rentenansprüche entsprechend 80 % ihres letzten Bruttolohns. Zudem steigt mit dem Alter die maximale Bezugsdauer des ALG I. Aus den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld I (ALG I) entstehen Anreize, die Arbeitslosigkeit als „Frührente“ zu nutzen. Die Untersuchung zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, aus Beschäftigung in ALG I zu wechseln, 32 Monate (der maximalen Bezugsdauer von ALG I) vor dem Renteneintritt ihr Maximum erreicht.
Schlagwörter: 
Arbeitslosenversicherung
Altersgrenze
Arbeitsmarkt
Rentenfinanzierung
Gesetzliche Rentenversicherung
Deutschland
JEL: 
H55
J26
Dokumentart: 
Article

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