Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165845 
Erscheinungsjahr: 
2016
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 69 [Issue:] 23 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2016 [Pages:] 23-28
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Die Kritik der geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA wendet sich in besonderem Maße gegen die darin enthaltenen Bestimmungen zum Investorenschutz. Betrachtet man die Daten, so zeigt sich, dass die Erfolgsaussichten bei den Schiedsgerichtsverfahren für Investoren weit geringer sind als die der Staaten, und selbst im Fall eines Sieges erhalten sie nur einen Bruchteil ihrer Forderungen. Die Anzahl der Streitfälle ist über die Zeit hinweg nicht überproportional zu den Auslandsdirektinvestitionen gestiegen. Innerhalb der Gruppe der Staaten, aus denen viele Klagen hervorgehen, sind US-Investoren weit weniger klagefreudig als Investoren aus anderen OECD-Staaten inklusive Deutschland.
Schlagwörter: 
Internationales Investitionsrecht
Freihandelszone
CETA
TTIP
JEL: 
F13
F53
F21
Dokumentart: 
Article

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