Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165817 
Erscheinungsjahr: 
2016
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 69 [Issue:] 18 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2016 [Pages:] 31-40
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Axel Börsch-Supan, Tabea Bucher-Koenen und Johannes Rausch, MEA – Munich Center for the Economics of Aging am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, zeigen, dass die Lage der GRV bis 2030, dem Zeithorizont des aktuellen Rentenversicherungsberichts, stabil im Sinne der Marken, die §154 SGB VI gesetzt hat, ist. Bei derzeitiger Rechtslage wird der Beitragssatz jedoch ab 2031 die 22%-Marke überschreiten, und das Nettorentenniveau vor Steuern wird ab 2036 die 43%-Grenze unterschreiten. Eine Fixierung des Nettorentenniveaus auf 46% (50%) würde Mehrkosten von ca. 17,5 (38) Mrd. Euro im Jahr verursachen und den Beitragssatz im Jahr 2040 auf über 24% (26%) anheben. Eine automatische Anpassung der altersabhängigen Parameter in der GRV an die Lebenserwartung kann das Sicherungsniveau dagegen dauerhaft über 43% halten, ohne dass es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes über 23% kommen wird. Aus diesen Überlegungen folgt, dass es nicht nur keine finanziellen Spielräume gibt, den Leistungsumfang der Sozialsysteme auszuweiten, sondern es im Gegenteil weiterhin notwendig ist, Reformen zur langfristigen Finanzierbarkeit der GRV in Angriff zu nehmen.
Schlagwörter: 
Gesetzliche Rentenversicherung
Rentenfinanzierung
Rentenpolitik
JEL: 
J26
H55
Dokumentart: 
Article

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