Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164671 
Erscheinungsjahr: 
2009
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 62 [Issue:] 09 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2009 [Pages:] 3-17
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Anfang April 2009 stimmte der Bundesrat dem so genannten Rettungsübernahmegesetz zu. Damit ist als letztes Mittel eine zeitlich befristete Enteignung einer systemrelevanten Bank möglich. Ist ein solcher Schritt zulässig? Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, erläutert das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Restrukturierungsverwaltungsmodell, das dem .Staat ein marktgerechtes Kriseninstrument zur Verfügung stellt, um ohne schädliche Signalwirkungen an Steuerzahler, Investoren und Manager ein in Schieflage geratenes, systemrelevantes Finanzinstitut unterhalb der Enteignungsschwelle stützen zu können. Manfred Weber, Bundesverbandes deutscher Banken, unterstreicht, dass in der derzeitigen systemischen Finanzkrise entschlossenes staatliches Handeln ohne Alternative sei, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Dabei müsse der Erfolg der Stabilisierungsmaßnahmen in einem gut begründeten Einzelfall wie der Hypo Real Estate auch durch eine staatliche Übernahme gesichert werden können. Otto Bernhardt, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, verweist darauf, dass eine Enteignung zwar sowohl nach dem wirtschaftspolitisch neutralen Grundgesetz als auch nach unserer Wirtschaftsordnung möglich sei, aber vermieden werden sollte. Ausschließen könne man sie jedoch nicht. Für Stephan Paul, Universität Bochum, ist eine Bankenenteignung als Ultima Ratio erforderlich, er weist aber auf die Gefahr ökonomische Fehlanreize hin, die mit dieser Maßnahme verbunden ist. Man müsse künftig, statt eines aus der Not heraus geborenen, zeitlich befristeten Eingriffs, eine Dauerregel verankern, die in ein Gesamtkonzept zur Bankenrettung einzubetten sei. Dieses Konzept sollte – als ein Element – auch ein für Kreditinstitute geeignetes Insolvenzverfahren enthalten. Klaus Fleischer, Fachhochschule München, ist der Ansicht, dass die HRE-Verstaatlichung „nur als kurzfristiges Gastspiel und sanft über die Bühne gehen“ sollte.
Schlagwörter: 
Bankenpolitik
Verstaatlichung
Ordnungspolitik
Wirtschaftspolitische Wirkungsanalyse
Deutschland
JEL: 
G21
Dokumentart: 
Article

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