Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164486 
Erscheinungsjahr: 
2007
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 60 [Issue:] 24 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2007 [Pages:] 3-8
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Immer mehr Berufsgruppen sehen sich durch die großen Gewerkschaften nicht genügend vertreten und gründen eigenständige Vereinigungen. Ist die Zeit der großen Kollektive und des traditionellen Prinzips der »Tarifeinheit im Betrieb« vorbei? Welche Folgen hat eine solche Fragmentierung für die Wirtschaft? Wolfgang Franz, ZEW, Mannheim, und Sachverständigenrat, sieht die Brisanz des Themas vor allem darin begründet, dass es zwei gegensätzliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen gilt. Zum einen sei nach dem Grundgesetz die Tarifpluralität geschützt. Denn gemäß dem Grundgesetz sei die Koalitionsfreiheit für jedermann und für alle Berufe garantiert. Zum anderen spreche aber aus der ökonomischen Perspektive vieles für das Prinzip der Tarifeinheit. Ansonsten – bei Tarifpluralität – seien höhere Tariflohnabschlüsse und erhebliche Probleme in der betrieblichen Praxis zu befürchten, die große Planungsunsicherheit zur Folge haben. Als Ausweg aus »dieser Dilemmasituation« schlägt Franz vor, die nachteiligen ökonomischen Konsequenzen der Tarifpluralität, insbesondere die Durchsetzung von Partikularinteressen mit Hilfe besonders kostspieliger Streiks, möglichst zu begrenzen. Beispielsweise solle sich der Gesetzgeber des Arbeitskampfrechts annehmen und es so konzipieren, dass es den Belangen nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch wieder der Unternehmen jeweils angemessen Rechnung trägt. So solle der Gesetzgeber tarifvertragsgesetzlich verankern, dass jeder Tarifvertrag Regelungen für ein funktionstüchtiges Schlichtungsverfahren enthalten müsse. Für Norbert Berthold, Universität Würzburg, ist die Entwicklung zum Tarifpluralismus »zwangsläufig und unumkehrbar«. Denn die Zeit der relativ homogenen wirtschaftlichen Entwicklung sei vorbei: Branchen, Unternehmen und Arbeitnehmer würden heterogener, und divergierende Entwicklungen der Unternehmen einer Branche erfordern viel stärker dezentrale betriebliche Lösungen.
Schlagwörter: 
Tarifpolitik
Gewerkschaft
Institutioneller Wandel
Interessenvertretung
Wettbewerb
Arbeitskonflikt
Deutschland
JEL: 
J51
Dokumentart: 
Article

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