Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164177 
Erscheinungsjahr: 
2005
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 58 [Issue:] 09 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2005 [Pages:] 3-11
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Der von der Europäischen Kommission im Januar 2004 vorgelegte Entwurf für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt war Gegenstand heftiger kontroverser Diskussionen. Dies führte dazu, dass sich der Europäischen Rat auf dem Frühjahrsgipfel in Brüssel darauf einigte, den Richtlinienentwurf zu überarbeiten. Für Holger Wenzel, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, kann die Dienstleistungsrichtlinie einen wertvollen Beitrag leisten, »Europa zum wettbewerbsfähigsten dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, … Der Abbau von Hindernissen für die Niederlassungsfreiheit und für den freien Dienstleistungsverkehr führt zu einer Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen. Selbstverständlich sieht auch der HDE Nachbesserungsbedarf an verschiedenen Stellen – der Vorschlag der Rahmenrichtlinie bietet aber eine gute Ausgangsbasis!« Hanns-Eberhard Schleyer, Zentralverband des deutschen Handwerks, sieht den Entwurf etwas kritischer: »Allerdings ist der von der Kommission in ihrem Richtlinienentwurf über Dienstleistungen im Binnenmarkt … konkret eingeschlagene Weg zur Verwirklichung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen an vielen Stellen fragwürdig oder gar verfehlt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des uferlosen Anwendungsbereichs der Richtlinie, des konzeptionellen Ansatzes eines weitgehenden Rückgriffs auf das Herkunftslandprinzip und die beabsichtigten Änderungen der Kontroll- und Überwachungszuständigkeiten bei der Entsendung von Arbeitnehmern. Diese Mängel machen eine grundsätzliche Überarbeitung des Richtlinienentwurfs erforderlich.« Auch Evelyne Gebhardt, SPD, Europäisches Parlament, stimmt dieser Ansicht zu: »Als Gesamtvorhaben allerdings ist der dem Europäischen Parlament vorgelegte Entwurf schlicht inakzeptabel. Der Text enthält zu viele Unklarheiten, die zu Rechtsunsicherheit führen. Das beginnt schon mit dem unpräzisen Anwendungsbereich der Richtlinie.« Und Heide Rühle, Europäisches Parlament, schlägt für die GRÜNEN ein
Schlagwörter: 
EU-Vergaberecht
EU-Binnenhandel
Dienstleistung
EU-Staaten
JEL: 
L80
Dokumentart: 
Article

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