Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/163958 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2003
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 56 [Issue:] 18 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2003 [Pages:] 11-18
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Aufgrund des demographischen Wandels stehen alle Alterssicherungssysteme auf dem Prüfstand. Von der Annahme ausgehend, dass es nicht praktikabel ist, die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, entwickelt Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Universität zu Köln, Modelle die Pensionsansprüche von Beamten neu zu bestimmen. Grundgedanke ist es, die gesamte berufliche Laufbahn bei der Festsetzung des Ruhegehalts einzubeziehen. die Ergebnisse zeigen, dass hier Einsparungen möglich sind, die langfristig eine Größenordnung von 20% erreichen können. Die Modelle sind sozial gerecht, indem sie die Pensionsansprüche bei Empfängern niedriger Bezüge nicht nur absolut, sondern auch relativ weniger dämpfen als die höherer Bezüge. (Zusammen mit anderem Maßnahmen, wie Erhöhung des Pensionsalters, langsamerer Zuwachs der Pensionsansprüche, Reduktion der Anrechnung von Ausbildungszeiten u.Ä. als ruhegehaltfähig und vollständiger Abbau der 13. Pension, kann langfristig die Last der Pensionsverpflichtungen im Rahmen gehalten werden. Daneben ist zu prüfen, ob für Beamte eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird.)
Schlagwörter: 
Beamte
Ruhegeld
Alterssicherung
Besoldung
Deutschland
JEL: 
H55
Dokumentart: 
Article

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