Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/163911 
Erscheinungsjahr: 
2003
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 56 [Issue:] 10 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2003 [Pages:] 3-10
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Das gegenwärtige Finanzierungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht auf der Kippe. Die »Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme«, besser bekannt als Rürup-Kommisssion, hat zwei verschiedene Finanzierungskonzepte vorgeschlagen: die »Bürgerversicherung« und die »Kopfprämien«. Nach Überprüfung der jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Konzepte zieht Dr. Mathias Kifmann, Universität Konstanz, das Fazit, »dass beide Vorschläge die Finanzierungsprobleme der GKV teilweise lösen. Die Befürworter von Kopfprämien haben ein schlüssiges Konzept zur Einbeziehung weitere Einkunftsarten bei der Finanzierung der GKV vorgelegt. Bei der Gestaltung der Transferleistungen sollte noch sichergestellt werden, dass möglichst viele Versicherte den Anreiz besitzen, eine kosteneffiziente Krankenkasse zu wählen. Die Bürgerversicherung hat den Vorteil, dass sie über eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf alle Erwerbstätigen den Solidaritätsgedanken in der GKV stärken und eine Beitragsentlastung der heute Versicherten erreichen würde.« Schließlich betont er auch, dass sich die beiden Vorschläge nicht grundsätzlich ausschließen müssen. Für Prof. Achim Wambach, Ph.D., und Prof. Dr. Berthold U. Wigger, beide Universität Erlangen-Nürnberg, ist der Unterschied zwischen den Reformkonzepten eher formaler Art: »Auf den ersten Blick scheint das Kopfpauschalenkonzept die sauberere Finanzierungsvariante zu sein, weil es klar zwischen staatlichen Umverteilungsaufgaben im Allgemeinen und einem staatlichen Ausgleich von Krankheitsrisiken im Besonderen trennt und nur dieses in den Bereich der GKV stellt, während es jenes dem allgemeinen Steuer- und Transfersystem zuweist. Werden freilich bei einem Kopfpauschalensystem genau jene Umverteilungselemente in das Steuer- und Transfersystem eingearbeitet, die bei der Bürgerversicherung in der GKV verbleiben, dann nimmt der Unterschied zwischen den beiden Reformvarianten eher formale als inhaltlic
Schlagwörter: 
Gesundheitspolitik
Gesetzliche Krankenversicherung
Finanzierung
Bevölkerungsstruktur
Deutschland
JEL: 
H55
I18
Dokumentart: 
Article

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