Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/163737 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2002
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 55 [Issue:] 02 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2002 [Pages:] 19-24
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Trotz der Mitgliedschaft in der EU und bestimmter Verordnungen der Europäischen Kommission, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind, herrscht weiterhin ein uneinheitliches Bild im Bereich der europäischen Sozialpolitik. Anhand eines Vergleichs der Arbeitnehmerrechte in Deutschland und im Vereinigten Königreich zeigt Matthew Allen, University of Birmingham und derzeit Gast am CES, in diesem Beitrag die spezifischen Merkmale des in Deutschland gültigen Rechts auf. Die zwei Länder stellen - innerhalb Europas - diametrale Gegensätze hinsichtlich der jeweiligen Systeme der industriellen Beziehungen dar. Die nationalen Unterschiede sind vor allem bei den Bestimmungen zu den Betriebsräten, zu Tarifverträgen und beim Arbeitskampfrecht zu finden. iese Unterschiede werden wohl trotz der zunehmenden ökonomischen Integration der europäischen Länder noch anhalten.
Schlagwörter: 
Arbeitskräfte
Deutschland
Großbritannien
Arbeitsrecht
JEL: 
J21
K31
Dokumentart: 
Article

Datei(en):
Datei
Größe





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.