Abstract:
Nach den Terrorattacken vom 11. September sehen sich die privaten Erst- und Rückversicherer mit einer völlig veränderten Risikolage konfrontiert, die sie bisher bei ihren Kalkulationen außer Acht ließen. Dr. Michael Wolgast, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, schlägt deshalb vor, dass der Staat eine »Art Resthaftung« übernehmen sollte. Diese sollte aber nach Meinung von Prof. Dr. Helmut Gründl und Dr. Hato Schmeiser, Humboldt-Universität Berlin, »nur von befristeter Natur sein« und dürfe, laut Prof. Dr. Martin Nell, Universität Hamburg, »keinesfalls zur Subventionierung von Wirtschaftszweigen eingesetzt werden«. Auch Prof. Ray Rees, Universität München, sieht die Gefahr, dass »staatliche Garantien für Versicherungsschutz Marktversagen eher noch verschlimmern als korrigieren« könnten.