Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/162726 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
ZEW-Gutachten und Forschungsberichte
Verlag: 
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim
Zusammenfassung: 
Anders als im Steuerrecht existieren in der Sozialversicherung keine Kinderfreibeträge. In diesem Gutachten wird ihre Einführung - beschränkt auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - untersucht. Abgeschätzt wurden zunächst die Erstrundeneffekte, also die Entlastungswirkungen für die Familien und die fiskalischen Konsequenzen für das Staatsbudget. In einem zweiten Schritt wurden zu erwartende Lohn‐ und Beschäftigungsanpassungen unter Berücksichtigung möglicher Arbeitsangebots‐ und Arbeitsnachfragereaktionen quantifiziert. Drittens wurden zwei Arten der Gegenfinanzierung - über eine Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung oder des Mehrwertsteuersatzes - simuliert. Durch die Einführung eines Freibetrags in Höhe von 7 248 Euro pro Kind hätte ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener bis zu 1 355 Euro jährlich mehr zur Verfügung. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung ergeben sich allerdings geringere Entlastungswirkungen: Unter Berücksichtigung von Beschäftigungsanpassungen (aber ohne Gegenfinanzierung) führt die vorgeschlagene Reform für Haushalte mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und mit berücksichtigungsfähigen Kindern im Schnitt zu einer Entlastung von 594 Euro pro Jahr. Gleichwohl würden nicht alle Haushalte von der Reform profitieren, etwa weil die Einkünfte auch nach Abzug des Freibetrags oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, die Einkommensbezieher selbstständig oder verbeamtet sind, oder keine Kinder im Haushalt leben. Für Haushalte im ALG II‐Bezug hebt der Transferentzug den Effekt des Kinderfreibetrags auf, so dass sich keine Änderung der verfügbaren Einkommen ergibt. Im Schnitt über alle Haushalte liegt die Entlastung daher nur bei etwa 90 Euro pro Jahr. Trotz der Verrechnung im ALG II‐Bereich würden untere und mittlere Einkommen stärker von der Reform profitieren als einkommensstärkere Haushalte. Die Reform reduziert im Ergebnis die Einkommensungleichheit; ihre Wirkungen etwa auf die Armutsrisikoquote und den Gini‐Koeffizienten sind aber eher gering. Die Reform führt zu Einnahmeausfällen in der Rentenversicherung, denen aber höhere Einnahmen bei der Einkommensteuer und Minderausgaben bei den Transferzahlungen gegenüberstehen. Unter dem Strich belaufen sich die Kosten der Reform auf 4,5 Mrd. Euro pro Jahr. Dabei sind die Anpassungen bei Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage bereits berücksichtigt. Für eine nach Verhaltensanpassungen aufkommensneutrale Finanzierung der Kinderfreibeträge in der Rentenversicherung über eine Erhöhung des Rentenbeitragssatz müsste dieser um 0,6 Prozentpunkte steigen. Alternativ ließe sich die Reform durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,46 Prozentpunkte finanzieren. Im Hinblick auf die Beschäftigungswirkungen schneidet die Finanzierung über einen höheren Rentenversicherungsbeitrag besser ab als ein höherer Mehrwertsteuersatz.
Sonstige Angaben: 
Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I C 4
Dokumentart: 
Research Report

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