Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/161724 
Year of Publication: 
2016
Series/Report no.: 
Aktuelle Berichte No. 16/2016
Publisher: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Abstract: 
Im Vereinigten Königreich lebten zum Jahresende 2014 rund 2,9 Millionen Staatsbürger aus der EU, davon 1,3 Millionen aus den neuen Mitgliedsstaaten. Mit 184.000 Personen entfiel 2015 rund die Hälfte des Wanderungssaldos des Vereinigten Königreichs auf Staatsbürger der EU. Ein vollständiger Zugang zum gemeinsamen Binnenmarkt der EU setzt - zumin-dest in der Definition der Europäischen Verträge - vier Grundfreiheiten voraus: freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr und Personenfreizügigkeit. In den Austrittsverhandlungen steht das Vereinigte Königreich deshalb vor einem Zielkonflikt zwischen der Integration in die Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitsmärkte der EU und der Einschränkung der Grundfreiheiten und des Rechtsrahmens des Gemeinsamen Binnenmarktes. . Wie dieser Zielkonflikt aufgelöst werden wird, kann heute noch nicht einge-schätzt werden. Die Erfahrungen mit der EU-Osterweiterung und der Finanzkrise haben gezeigt, dass regionale Muster der Migration heute in Europa nicht mehr sehr stabil sind. Insofern ist für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die Personenfreizügigkeit aufhebt, mit eine Migrationsumlenkung zu rechnen. Allerdings wird nur ein Teil der EU-Staatsbürger, die gegenwärtig in das Vereinigte Königreich wandern, künftig nach Deutschland migrieren. Zum einen ver-bleibt ein Teil in den Heimatländern, ein anderer Teil wird auch in andere Ziel-länder wandern.
Document Type: 
Research Report

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