Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/161701 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Aktuelle Berichte No. 12/2015
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Um derzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erwerben, muss eine Person innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate (Anwartschaftszeit) beschäftigt gewesen sein. Hier wird abgeschätzt, wie viele Personen bei veränderten Zugangsvoraussetzungen in der kurzen Frist zusätzlich Arbeitslosengeld I bezogen hätten. Mögliche Verhaltenseffekte und längerfristige Effekte können dabei nicht berücksichtigt werden. Für die hochgerechnet 3,2 Mio. Personen, die im Zeitraum 10/2012 bis 9/2013 ein Beschäftigungsverhältnis beendeten und dann mindestens einen Monat nicht beschäftigt waren, zeigt sich: - Innerhalb von 90 Tagen nach Beschäftigungsende bezogen 42 Prozent Arbeitslosengeld I und 18 Prozent Arbeitslosengeld II. Fast die Hälfte der letzteren war bereits mehr als einen Monat vor Beschäftigungsende auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. - Wäre zu Beginn des betrachteten Zugangszeitraums die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängert worden, hätten in der kurzen Frist etwa 35.000 Per-sonen zusätzlich Arbeitslosengeld I in Anspruch genommen. - Bei konstanter Rahmenfrist und einer auf 8, 6 oder 4 Monate verminderten Anwartschaftszeit wären es etwa 82.000, 137.000 oder 196.000 zusätzliche Personen gewesen. Von einer längeren Rahmenfrist oder kürzeren Anwartschaftszeit würden im Vergleich zu den derzeitigen Leistungsempfängern überproportional jüngere Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Personen ohne Berufsausbildung und Personen mit relativ niedrigem Einkommen profitieren.
Dokumentart: 
Research Report

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