Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/161399 
Authors: 
Year of Publication: 
1991
Series/Report no.: 
Manuskripte aus den Instituten für Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel No. 266
Publisher: 
Universität Kiel, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Kiel
Abstract: 
Im Gefolge der Anpassung des deutschen an das harmonisierte europäische Recht der Konzernrechnungslegung wurden und werden Publizitätspflichtige wie Jahresabschlußinteressenten mit wesentlichen Änderungen konfrontiert. Insbesondere die einheitliche Bilanzierung und Bewertung durch die Veränderung des Einzeljahresabschlusses einbezogener Unternehmen zur neubewerteten Handelsbilanz II eröffnet ein weites Feld für den konzernbilanzpolitischen Spielraum. In den §§ 290 ff HGB finden sich zahlreiche Freiheitsgrade bei der Erstellung des Konzernabschlusses. Hierfür werden folgende Gründe genannt: Auf den Einzelabschluß anwendbare Instrumente können im Konzernabschluß Anwendung finden, das Gesetz läßt bestimmte Problemkreise und Fragen zu Konsolidierungstechniken unbeantwortet, die Zahl der Wahlrechte hat sich vergrößert, auch werden auslegungsfähige und -bedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Interessenten des Konzernabschlusses haben diese neue Situation bei ihrer Analyse zu berücksichtigen. Um zu bilanzanalytisch relevanten Aussagen über konzernbilanzpolitische Wahlrechte zu kommen, ist zu untersuchen, was den Inhalt und die Form des Abschlusses beeinflußt und welche Objekte der Konzernabschlußanalyse hiervon betroffen sind. Auswirkungen ergeben sich aus zwei Blickrichtungen: Die Wahlrechte erzeugen einen hohen Aufwand an Datenbereitstellung und -aufarbeitung vor der eigentlichen Analyse…
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
Digitized Version

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