Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/156690 
Year of Publication: 
2017
Series/Report no.: 
DIW Berlin: Politikberatung kompakt No. 119
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
Charakteristisch für den Rundfunk in Deutschland ist das parallele Wirken von öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten beziehungsweise kommerziellen Anbietern. Grundsätzlich bedarf es in einer freiheitlich-demokratischen, marktwirtschaftlich ausgerichteten Gesellschaft einer gesonderten Rechtfertigung für ein - in diesem Falle sehr umfangreiches - Angebot durch öffentliche Akteure. Die Notwendigkeit öffentlicher Eingriffe in Rundfunkmärkte wurde aus medienökonomischer Perspektive wiederholt begründet und gerechtfertigt (vgl. Heinrich, 2002; Sjurts, 2004; Schulz et al., 2002). Im Zuge der seit Jahren voranschreitenden digitalen Konvergenz der Medien und der daraus resultierenden Zunahme des Wettbewerbs zwischen Fernsehen, Hörfunk und Printmedien sowie der wachsenden Bedeutung von Online-Medien werden die klassischen Argumente zur Rechtfertigung der dualen Rundfunkordnung aber auch wiederholt angefochten (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 2014; Haucap et al., 2015). Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, welche Rolle der öffentlich- rechtliche Rundfunk aktuell und in Zukunft spielen sollte. Vor diesem Hintergrund liefert die vorliegende Studie eine ökonomische Begründung für die öffentlich-rechtliche Finanzierung und Bereitstellung von Rundfunkinhalten in einer konvergierenden Medienwelt. Darüber hinaus wird diskutiert, in welchen institutionellen Strukturen öffentliche Rundfunkinhalte bereitgestellt werden sollten und welche Erfahrungen und Erkenntnisse sich aus dem Vergleich der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks im internationalen Kontext ergeben.
ISBN: 
978-3-946417-10-1
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.