Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/152212 
Erscheinungsjahr: 
2011
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 78 [Issue:] 43 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2011 [Pages:] 3-11
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Die jüngsten Bemühungen zur Reform der Gemeindefinanzierung sind gescheitert. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene kommunale Zuschlagsteuer auf Einkommen- und Körperschaftsteuer wird von den Kommunen abgelehnt. Die Gewerbesteuer bleibt erhalten. Ein Blick auf die kommunale Einnahmeseite verrät die Gründe. Im geltenden Recht sorgt nur der Einkommensteueranteil der Gemeinden für eine gleichmäßige Verteilung der kommunalen Steuereinnahmen. Mit der Einführung einer kommunalen Zuschlagsteuer auf die örtlich festgesetzte Einkommensteuer würde die bestehende Ungleichverteilung weiter verstärkt. Das gilt auch für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Gemeinden. Wesentliche Mängel des bestehenden Systems - ungleichmäßige Verteilung und Volatilität der Gewerbesteuereinnahmen - würden durch den Reformvorschlag der Bundesregierung wohl nicht wesentlich entschärft werden. Es gibt aber Möglichkeiten, die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden (fiskalische Äquivalenz) und eine angemessene kommunale Finanzausstattung gleichermaßen zu stärken. Vorgeschlagen wird eine aufkommensneutrale kommunale Umsatzsteuerzuweisung pro Einwohner, die die erhöhte Ungleichverteilung bei einer Zuschlagsteuer ausgleicht, stabile Einnahmen generiert und die richtigen wirtschaftlichen Anreize setzt.
Schlagwörter: 
Gemeindefinanzreform
Zuschlagsteuer
Fiskalföderalismus
JEL: 
H71
H25
H24
Dokumentart: 
Article

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Größe
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