Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/152086 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2011
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 78 [Issue:] 5 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2011 [Pages:] 11-13
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Seit 1999 die Insolvenzordnung eingeführt wurde, können sich Privatpersonen, die sich überschuldet haben, in einem Insolvenzverfahren entschulden. Dafür muss der private Schuldner zunächst die sechsjährige Wohlverhaltensphase durchlaufen, während derer sein Einkommen oberhalb einer Pfändungsgrenze an die Gläubiger abgeführt wird. Nach dieser Phase werden die Restschulden erlassen. Da in Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Eigentümer persönlich für die Unternehmensschulden haften, ist die Insolvenzordnung mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung besonders auch für Selbständige wichtig. Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform der Insolvenzordnung und will insbesondere die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre halbieren. Dies könnte Unternehmensgründungen in Deutschland attraktiver machen.
Schlagwörter: 
German Insolvency Code
Entrepreneurship
JEL: 
K35
G33
L26
Dokumentart: 
Article

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Datei
Größe
112.6 kB





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