Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151491 
Erscheinungsjahr: 
2007
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 74 [Issue:] 6 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2007 [Pages:] 81-87
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Zur Jahreswende 2006/2007 hat Microsoft damit begonnen, das neue PC-Betriebssystem Windows Vista zunächst an gewerbliche Großkunden und später auch an Endanwender und kleinere Unternehmen auszuliefern. Bereits im Vorfeld dieser Markteinführung sah sich der auf dem Markt für PC-Betriebssysteme weltweit dominierende Anbieter abermals dem Vorwurf ausgesetzt, seine Marktmacht zum Schaden von Wettbewerbern zu missbrauchen. Nach der Integration des Internet Explorers (Windows 95) und des Windows Media Players (Windows XP) stehen diesmal vor allem die neuen Sicherheitskomponenten rund um das Security Center von Windows Vista in der Kritik von Wettbewerbern, der sich auch die EU-Kommission angeschlossen hat. Die Vorwürfe richteten sich zum einen auf die Bündelung bislang eigenständiger Komponenten mit dem Betriebssystem (Marktmachtübertragung durch Koppelungsgeschäfte), zum anderen machen Anbieter von Sicherheitssoftware wie Symantec und McAfee geltend, durch den eingeschränkten Zugang zum Betriebssystemkern in ihrer Produktentwicklung behindert zu werden. Gemäß der europäischen wettbewerbspolitischen Tradition rechtfertigt die Dominanz Microsofts auf dem Markt für PC-Betriebssysteme die Missbrauchsaufsicht über diesen Anbieter. Allerdings sind bei der Beurteilung Besonderheiten zu beachten, die aus den spezifischen Markt- und Wettbewerbsbedingungen auf Standard-Software- Märkten resultieren. Insbesondere sollten wettbewerbspolitische Eingriffe bei PC-Betriebssystemen nur dann erfolgen, wenn dadurch eine nachweisbare Wohlfahrtssteigerung erzielt werden kann. Im Kern läuft dies auf den Schutz eines fairen Innovationswettbewerbs hinaus. Hierzu gehört eine angemessene Offenlegungspflicht von Schnittstellen zum Betriebssystem, die mögliche Konflikte zwischen dem Betriebssystemproduzenten und Anbietern von konkurrierenden Softwarekomponenten (z.B. Webbrowser, Mediaplayer oder Sicherheitssoftware) im Rahmen der Missbrauchsaufsicht reguliert. Auf diesem Gebiet besteht Reformbedarf, um ein für alle Marktteilnehmer verlässliches und operativ funktionsfähiges Regelwerk zu schaffen. Hingegen sind Entbündelungsgebote, die eine strikte Trennung bestimmter Systemkomponenten beim Produktangebot zur Auflage macht, ein ungeeignetes Instrument.
Dokumentart: 
Article

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