Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151483 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 73 [Issue:] 51/52 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2006 [Pages:] 739-742
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Preissetzungsregeln im Einzelhandel sieht vor, dass Einzelhändler Güter nicht mehr zu Preisen verkaufen dürfen, die unter den Einstandspreisen liegen. Eine solche Preispolitik ist schon heute unzulässig, wenn damit kleinere Konkurrenten vom Markt verdrängt werden sollen. Gegen das jetzt vorgesehene generelle Verbot von Untereinstandspreisen, das dem Schutz von Zulieferern und Verbrauchern dienen soll, sprechen aber gewichtige ökonomische Gründe. Preise unterhalb von Einstandspreisen können den Wettbewerb im Einzelhandel effektiver machen und damit zu einem im Durchschnitt niedrigeren Preisniveau führen. Hinzu kommt, dass ein generelles Verbot von Untereinstandspreisverkäufen die Markttransparenz für Zulieferer erhöht, wodurch abgestimmtes Verhalten und insgesamt höhere Preise wahrscheinlicher werden. Die jüngsten Erfahrungen, die man in Frankreich mit einem Verbot von Untereinstandspreisverkäufen gemacht hat, bestätigen diese Befürchtungen und lassen eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen in Deutschland als Schritt in die falsche Richtung erscheinen.
Dokumentart: 
Article

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