Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/149651 
Erscheinungsjahr: 
2017
Schriftenreihe/Nr.: 
Jenaer Beiträge zur Wirtschaftsforschung No. 2017/1
Verlag: 
Ernst-Abbe-Hochschule, Fachbereich Betriebswirtschaft, Jena
Zusammenfassung: 
Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat die Kultusministerkonferenz im Jahr 2004 beschlossen, dass alle Studiengänge an den deutschen Hochschulen akkreditiert werden müssen. Der Umfang der öffentlichen Diskussion und der juristischen Auseinandersetzungen sowie die Höhe der Kosten machen deutlich, dass eine intensivere Analyse hinsichtlich Sinn und Zweck einer solchen Zwangsakkreditierung angebracht sind. Die folgenden Ausführungen erläutern die zentralen inhaltlichen und empirischen Gesichtspunkte. Als Ergebnis ist festzustellen: Es existieren keinerlei empirisch fundierten Untersuchungen, ob überhaupt und wenn ja inwieweit die Qualität von Studiengängen von deren Akkreditierung beeinflusst wird. Dies gilt ebenfalls für die Behauptung, die Attraktivität von Studiengängen würde durch die Akkreditierung erhöht. Sicher ist hingegen, dass sie zu erheblichen Kosten führt. Darüber hinaus handelt es sich um eine Scheinlösung, die unter Umständen völlig willkürliche und unsystematische inhaltliche Veränderungen in den Studiengängen zur Folge hat. Dies vor allem, weil offensichtlich jeder Versuch, klar zu definieren, was unter Qualität in diesem Kontext zu verstehen ist, scheitern muss. Schließlich ist bemerkenswert, dass die Akkreditierung intern von ihren Befürwortern an den Hochschulen nur noch mit dem Argument verteidigt wird, dass sie im Vergleich zur Aufsicht durch die Kultusministerien das kleinere Übel darstellt. Als hochschulpolitische Konsequenz ergibt sich, dass die in den Bundesländern zum Teil in den Hochschulgesetzen festgeschriebenen verpflichtenden Akkreditierungen aller Studiengänge durch Kann-Vorschriften ersetzt werden sollten, um die Akkreditierung in die Hochschulautonomie fallen zu lassen (= Optionalakkreditierung). Als Mindestanforderung einer rationalen Hochschulpolitik ist die Durchführung einer evidenzbasierten Evaluierung einzufordern, die eine valide empirische Bestandsaufnahme und belastbare Wirkungsanalysen umfasst. Das vorliegende Papier ist die Langfassung der inhaltlichen Argumente der 'Jenaer Erklärung' vom August 2016.
Schlagwörter: 
Akkreditierung
Hochschulen
Fachhochschulen
Universitäten
Qualität
Deutschland
Akkreditierungsrat
Akkreditierungskommission
Bologna-Prozess
JEL: 
I21
I23
I28
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
ISBN: 
3-939046-49-3
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
563.37 kB





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