Abstract:
[Einleitung] Über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts wird seit Jahren diskutiert. Unter Rechtswissenschaftlern ist die Einführung eines solchen Gesetzes umstritten - während die einen ein deutsches Strafrecht für Unternehmen für überfällig halten, bezeichnen andere sie als einen „kriminalpolitischen Zombie“ und lehnen ein Unternehmensstrafrecht aus verschiedenen Gründen ab. Auch die politische Diskussion wird kontrovers geführt. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es eher zurückhaltend: „Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne“. Seitdem haben sich jedoch wiederholt Gegner und Befürworter des Gesetzes aus unterschiedlichen politischen Lagern zu Wort gemeldet. In der öffentlichen Wahrnehmung gewann das Thema im Zuge der Vorwürfe gegen den Volkswagen-Konzern noch einmal zusätzlich an Bedeutung. Konkrete Pläne legte das Land Nordrhein-Westfalen unter Federführung von Justizminister Kutschaty 2013 mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“ vor. Damit wären neben multinationalen Konzernen, die der Koalitionsvertrag adressiert, auch kleine und mittelständische Unternehmen von den Regelungen betroffen. Nach Angabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz werde zurzeit geprüft, ob ein solches Gesetz notwendig sei. [...]