Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/144806 
Year of Publication: 
2016
Series/Report no.: 
IW Policy Paper No. 10/2016
Publisher: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Abstract: 
Die Einigung der Koalition auf eine Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes hat lange auf sich warten lassen. Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist wird damit um einige Tage verpasst werden - sofern das Gesetz nach dem Bundestag auch den Bundesrat am 8. Juli passiert. Sollte es so kommen, bedeutet das für Erben großer Unternehmen in der Regel erhebliche Mehrbelastungen. Die effektive Steuerbelastung richtet sich dabei im Rahmen der neu eingeführten Bedürfnisprüfung nach dem bestehenden und mitvererbten Privatvermögen - je größer das Vermögen, desto höher die Steuerzahlung. Das alternative Abschmelzmodell belastet Erben großer Unternehmen in jedem Fall, da eine Verschonung geringer ausfällt und ab einem Wert von 90 Millionen Euro gänzlich ausgeschlossen ist. Insgesamt profitieren Unternehmenserben jedoch von Veränderungen bei den Bewertungsparametern. Die bisherige Überbewertung nicht zuletzt aufgrund der Niedrigzinsphase wird abgemildert. Dadurch entgehen Erben mittlerer Unternehmen gegebenenfalls der Bedürfnisprüfung und kommen unverändert in den Genuss der Verschonungsabschläge. Da der Unternehmenswert die Bemessungsgrundlage darstellt, sinkt die effektive Steuerbelastung sogar im Vergleich zum bisherigen System. Die restriktivere Ausgestaltung der Lohnsummenklausel für kleinere Unternehmen führt dazu, dass potenziell rund 500.000 Unternehmen mehr im Erbfall den Arbeitsplatzerhalt nachweisen müssen. Der Gesetzgeber kommt mit diesen Änderungen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 nach, das die Verschonung von Betriebsvermögen als zu weitgehend eingestuft hatte. Es ist umstritten, ob das reformierte Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht den Anforderungen des Urteilsspruchs genügt.
JEL: 
H25
H32
K34
Document Type: 
Working Paper

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