Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/143588 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2007
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaft im Wandel [ISSN:] 2194-2129 [Volume:] 13 [Issue:] 11 [Publisher:] Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) [Place:] Halle (Saale) [Year:] 2007 [Pages:] 398-402
Verlag: 
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
Angesichts der aktuellen Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) plant die Bundesregierung eine neue Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 4,2% auf 3,3% des Bruttolohns. Diskutiert wird auch ein noch weitergehender Schritt. Allerdings sind kurzfristig entstehende Budgetüberschüsse der BA kein hinreichender Grund für eine Beitragssenkung. Vielmehr würde durch eine stärkere Beitragssenkung im jetzigen Aufschwung die Gefahr einer neuen Beitragserhöhung in der nächsten Krise entstehen. Die Arbeitslosenversicherung federt den Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust ab und stabilisiert so in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs die Kaufkraft. Um diesen konjunkturell antizyklischen Effekt zu erhalten und die Planungssicherheit der Unternehmen zu verbessern, ist ein zyklusübergreifend stabiler Beitragssatz anzustreben. Die Kombination aus zyklisch schwankenden Ausgaben und konstantem Beitragssatz führt dazu, daß die Arbeitslosenversicherung im Aufschwung Überschüsse erzielt, die sie zur Finanzierung von Defiziten im Abschwung benötigt und die deshalb weder durch Beitragssenkungen noch Ausgabensteigerungen zunichte gemacht werden dürfen. Zu fragen wäre allerdings, ob z. B. durch die zurückhaltende Lohnpolitik oder die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre die Arbeitslosigkeit nicht nur konjunkturell, sondern zyklusübergreifend gesunken und dadurch eine Beitragssenkung zu rechtfertigen ist. Dies ist derzeit noch schwer zu beurteilen und in der arbeitsmarktpolitischen Debatte umstritten. Deshalb sollte eine stärkere Beitragssenkung erst vorgenommen werden, wenn sich im nächsten konjunkturellen Abschwung zeigt, daß diese nachhaltig finanzierbar ist. Eine Beitragssenkung zu dem Zweck, versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern finanzieren zu lassen, ist grundsätzlich erstrebenswert, müßte aber zur Gegenfinanzierung mit einer entsprechenden Steuererhöhung kombiniert werden. Aufgrund dieser Überlegungen ist eine Beitragssenkung unter einen Satz von etwa 3,9% derzeit als problematisch einzustufen.
Dokumentart: 
Article

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