Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/125802 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
arqus Discussion Paper No. 200
Verlag: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Zusammenfassung: 
Die Einführung der Zinsschranke im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 hat für rege Diskussionen in Theorie und Praxis darüber gesorgt, wie viele Unternehmen vom Zinsabzugsverbot überhaupt betroffen sind und in welchem Umfang. Die vorliegende Arbeit nimmt nun, etwa sieben Jahre nach erstmaliger Anwendung der Regelung, eine rückblickende Perspektive ein und betrachtet die Relevanz im Bezug auf die Betroffenheit von der Zinsschranke auf Basis handelsrechtlicher Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2012. Der Fokus liegt hierbei auf Kapitalgesellschaften, geschätzte Zins- und EBITDA-Vorträge werden berücksichtigt. Wie sich zeigt, sind abhängig vom jeweiligen Jahr und den jeweils getroffenen Schätzannahmen zwischen 420 und 495 der 22.751 Unternehmen in der Stichprobe potentiell betroffen. Dieses approximierte Ergebnis gibt Anlass zur Befürchtung, dass die teils von der Politik proklamierte Zahl von maximal 300 betroffenen Unternehmen in der Grundgesamtheit überstiegen wird. Des Weiteren ergeben sich Hinweise darauf, dass ein großer Teil der Unternehmen, die von der Zinsschranke zumindest in einem Jahr potentiell betroffen sind, auch über einen längeren Zeitraum betroffen bleiben. Unter den mutmaßlich betroffenen Unternehmen erfahren schätzungsweise ca. 61% - 76% auch eine steuerliche Mehrbelastung durch die Zinsschranke, die in vielen Fällen die Steuerlast erheblich steigert. Zudem lassen die Daten vermuten, dass die Berücksichtigung von Zins- und EBITDA-Vorträgen grundsätzlich entlastend wirkt, es aber dennoch zu einer Anhäufung der Vorträge im Zeitablauf kommt. Die barwertige Summe der Steuermehraufwendungen sinkt um 12,80%, verglichen mit einem Szenario in dem derartige Vorträge nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus deutet sich an, dass den Unternehmen nur selten ein (vollständiger) Abbau der Zinsvorträge gelingt. Es zeigt sich zudem, dass potenziell betroffene Unternehmen tendenziell höhere Fremdkapitalquoten aufweisen und größer sind als nicht betroffene Unternehmen. Besonders problematisch dürfte sein, dass die betroffenen Unternehmen unter anderem durch eine niedrigere Rentabilität, ein erhöhtes operatives Risiko, ein erhöhtes Insolvenzrisiko und schlechtere Liquidität gekennzeichnet sind. Des Weiteren zeigen sich deutliche Hinweise auf eine Branchensensitivität. Der Einbezug neuerer Daten und die Berücksichtigung mehrerer Perioden (in balancierter Panelstruktur) inklusive einer Berücksichtigung der sich verändernden Rechtsgrundlage, grenzt die vorliegende Arbeit von bereits bestehenden Forschungsbeiträgen ab.
Schlagwörter: 
Finanzierungsentscheidungen
Deutsche Steuerreform
Zinsschranke
Fremdkapitalquote
Besteuerung
Unterfinanzierungsregelungen
JEL: 
F34
H21
H24
Dokumentart: 
Working Paper

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