Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/125134 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Wismarer Diskussionspapiere No. 05/2015
Verlag: 
Hochschule Wismar, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Wismar
Zusammenfassung: 
[Vorwort] Heute verengt internationales Investitionsrecht ein ursprünglich weites Feld ausschließlich auf Schutz ausländischer Eigentumspositionen in einem investitionsaufnehmenden Gaststaat. Diese einseitige Lesart vernachlässigt solchem Schutz entgegenstehende öffentliche Interessen und führt aus Sicht Milliarden armer Menschen zu untragbaren Ergebnissen. Wenige sprechen noch, wie Sornarajah in seinem Lehrbuch1, von multinationalen Unternehmen und deren Pflichten gegenüber Gaststaaten und seinen Menschen. Aus der Perspektive von verletzbaren Bevölkerungsgruppen hält die derzeitige Investitionsrechts-Architektur im Zusammenspiel ihrer verschiedenen Ebenen tückische Widersprüche bereit, und sie beruht auf der falschen Grundannahme: Recht und Rechtsdurchsetzung in kapital-aufnehmenden Gastgeberländern erfüllten die ihnen auf unterster Ebene zugedachte Aufgabe, Investitionen sozial einzuhegen. Die Arbeit argumentiert aus entwicklungspraktischer Sicht. Sie zeigt am komplexen Beispiel eines Projekts zur Stärkung von land governance in Ghana, dass in Gaststaaten Recht und Rechtsdurchsetzung Investitionen eben nicht einhegen und so die globalen Investitionsregeln arme Menschen im Stich lassen. In Kenntnis der inneren Widersprüche globalen Wirtschaftsrechts sollte Entwicklungspolitik die Anliegen ihrer Zielgruppen gerade auch in wirtschafts- und investitionsrechtlichen Kreisen deutlicher vertreten und die Investitionsrechts-Gemeinschaft ihr Fachwissen und juristische Kreativität für gerechte Lösungen zum Einsatz bringen.
JEL: 
I30
P16
P33
ISBN: 
978-3-942100-25-0
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
Datei
Größe
745.78 kB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.