Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/116725 
Erscheinungsjahr: 
2012
Schriftenreihe/Nr.: 
Arbeitspapier No. 269
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Studie überprüft die Entwicklungen und Trends in der Vergütungspraxis im dritten Jahr nach Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Es wurden die Vergütungsberichte aller DAX-30-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2011 hinsichtlich Aufbaus, Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung vergleichend ausgewertet. Die Studie zeigt, dass trotz einiger Verbesserungen kein wirklicher „Systemumbau“ bei der Vorstandsvergütung stattgefunden hat. Im Ergebnis haben variable Vergütungsbestandteile und langfristige Vergütungsprogramme durch die Neuregelungen an Bedeutung gewonnen. Die höhere Bewertung variabler Bezüge hat aufgrund der sehr guten Unternehmensergebnisse im Jahr 2011 zu einem erneuten Anstieg der Vergütungshöhen geführt. Die mit der Umsetzung des VorstAG eingeführten Obergrenzen bei variablen Bezügen (Caps) konnten die Gesamthöhen der Bezüge nicht effektiv begrenzen, so dass bei der Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder neue Höchstwerte erreicht wurden. Die politisch gewollte Orientierung der Vergütung an mehrjährigen Bemessungskriterien führt in der Praxis zu einer nach außen abnehmenden Transparenz. Die Vergütungsstrukturen sind komplexer geworden. Da es im Reporting keine einheitlichen Standards zwischen den Unternehmen gibt, wird die Nachvollziehbarkeit der Berechnung und Zusammensetzung von Vergütungen komplizierter. Auch 2011 spielen erweiterte Kriterien bei der Vorstandsvergütung eine untergeordnete Rolle. Soziale und ökologische Performancekriterien kommen nur bei wenigen Unternehmen und für kleinere Vergütungsbestandteile zur Anwendung.
Dokumentart: 
Working Paper
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