Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/113280 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Manuskripte aus den Instituten für Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel No. 660
Verlag: 
Universität Kiel, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Kiel
Zusammenfassung: 
Kursgewinne oder -verluste bei Wertpapieren werden in den allermeisten Steuersystemen erst dann besteuert, wenn sie realisiert werden, d.h. wenn es zu einer Veräußerung des Wertpapieres kommt. Aus steuerlichen Gesichtspunkten sollten Gewinne dann möglichst spät und Verluste möglichst früh realisiert werden, um den Barwert einer positiven Steuerzahlung kleinstmöglich und den Barwert einer negativen Steuerzahlung größtmöglich zu halten. Wenn keine weiteren als steuerliche Anlässe zur Veräußerung eines Wertpapieres bestehen, kann ein An-leger ein Wertpapier im Falle eines anstehenden Kursverlustes veräußern und es anschließend zurückkaufen, um den Kursverlust frühestmöglich steuerlich geltend zu machen und dennoch in dem Wertpapier investiert zu bleiben. Dies ist aber mit zusätzlichen Transaktionskosten verbunden. Damit sich eine solche Transaktion vorteilhaft auf die Vermögensposition eines Anlegers auswirkt muss der (Barwert-)Vorteil, den ein Anleger mit einer Verkauf-Rückkauf-Transaktion (VRT) generiert, die entstehenden Transaktionskosten übersteigen. Es ist daher ein Mindestmaß an Kursverlust erforderlich, das in diesem Beitrag bemessen wird. Es wird außerdem gezeigt, dass es für einen Anleger auch deshalb vorteilhaft sein kann mit einer VRT zu warten, weil er mit der heutigen Durchführung einer VRT seine Option auf weitere zukünftige VRTs verschlechtert. Der Wert der Warteoption wird daher ebenfalls in das Kalkül zur Entwicklung einer steueroptimalen Anlegerstrategie einbezogen. Es wird gezeigt, dass die Warteoption strukturell exotischen Optionen gleicht. Da für solche Optionen keine analytischen Bewertungsverfahren existieren, muss die Warteoption durch Monte-Carlo-Simulationen bewertet werden. Unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und Warteoption wird schließlich ein Grenzpreis berechnet, bei dessen Unterschreiten sich die Durchführung einer VRT vorteilhaft auswirkt. Orientiert sich ein Anleger mit seiner Entscheidung über die Durchführung oder Unterlassung einer VRT an dem berechneten Grenzpreis, verfolgt er die steueroptimale Strategie.
Schlagwörter: 
Steuerstundungseffekt
Abgeltungsteuer
zinsloser Steuerkredit
Handelsstrategie
Optionsbewertung
Monte-Carlo-Simulation
JEL: 
G13
G17
H24
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
779.8 kB





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